Impressum
Wahlert-Immobilien
Gerda Wahlert-Müller
von-Schonebeck-Ring 84
48161 Münster
wahlert [at] wahlert-immobilien.de
Zulassung nach § 34c Gewerbeordnung durch die Stadt Münster.
Gewerbe-Anmeldung gemäß § 14 GewO / § 55c GewO bei der Stadt Münster.
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO:
Ordnungsamt Münster, Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster
Kammer:
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Die Identnummer der IHK lautet 10000211517
USt-ID-Nr.: DE208346694
Geschäftsbedingungen der Firma Wahlert-Immobilien
1. Unsere Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alles unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Spätere Widersprüche werden nicht anerkannt.
5. Wird ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andrerseits vrpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
6. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (Anmietung anstatt Ankauf oder ankauf statt Anmietung oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.
7. Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Vertrages fällig und zahlbar.
Bildernachweis Startseite:
jmdphoto (Jean-Marie Dütz) / photocase.com
christophe papke / photocase.com
Rike. / photocase.com